Für Psychotherapeuten
ARZTHAFTUNG UND MEDIZINRECHT
Vertragsarztrecht
Haben Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit Ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit? Etwa zur Zulassung, zu kooperativen Praxisformen, zu Abrechnungs- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung oder zur Praxisverlegung?
Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Berufsrecht
Haben Sie Fragen zur Approbation, zur Weiterbildung oder zu den Pflichten der psychotherapeutischen Berufsausübung? Oder geht es um die berufsrechtliche Zulässigkeit bestimmter Kooperationsformen? Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor den Berufsgerichten.
Sprechen Sie mich an.
Vergütungsrecht
Haben Sie Fragen zur GOÄ? Verweigert die PKV eines Patienten die Abrechnung Ihrer Honoraransprüche? Sind Sie gezwungen, Ihren Honoraranspruch gerichtlich gegen einen Patienten durchzusetzen? Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Sprechen Sie mich an.
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Psychotherapeuten
Haben Sie Fragen zur Berufsausübungsgemeinschaft, zur Jobsharing-Gemeinschaftspraxis oder zur Praxisgemeinschaft? Möchten Sie einen Konsiliarvertrag abschließen oder eine Kooperation eingehen? Oder wollen Sie einen neuen Mietvertrag für Ihre Praxis abschließen? Ich berate und vertrete Sie auf diesem juristisch anspruchsvollen Gebiet.
Praxiskauf- und Verkauf, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft
Wollen Sie eine Praxis kaufen oder verkaufen – etwa im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens? Oder planen Sie den Eintritt oder das Ausscheiden aus einer Berufsausübungs- oder Praxisgemeinschaft? Ich berate und vertrete Sie, fertige und prüfe Vertragsentwürfe. Dabei arbeite ich auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater oder der finanzierenden Bank eng zusammen.
Arbeitsrecht für Psychotherapeuten
Sie planen den Abschluss oder die Beendigung eines Arbeitsvertrages? Ich erstelle und prüfe Arbeitsverträge und berate und vertrete Sie während des Bestehens und bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Miet- und Leasingrecht für Ihre Praxis
Ich berate und vertrete Sie beim Abschluss, der Verlängerung oder Kündigung Ihres Praxismietvertrages oder anfallenden Leasingverträgen – etwa für Ihre Bürokommunikation.
Haftung
Wenn ein Patient behauptet, dass ein Behandlungsfehler oder ein Aufklärungsfehler vorliegen soll und Schmerzensgeld gefordert wird, berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Ich berate Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis – etwa Informations- und Dokumentationspflichten.
Sprechen Sie mich an.
Schildern Sie mir Ihr rechtliches Problem.
Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine Mail.